Ausbildungsordnung

Gruppe von Auszubildenden

Eine Ausbildung in der Informationstechnologie ist hochinteressant und sehr zukunftssicher.

Ausbildungsordnung bzw. Neuordnung der Ausbildung

Dank der geänderten Anforderungen in der Informationstechnologie, besonders in den Bereichen Internet of Things, Industrie 4.0, Vernetzung und die allgemeine Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche, wurden die vier klassischen IT-Berufe zum 1. August 2020 neu geordnet.
Der Ausbildungsberuf des Fachinformatikers wird um die neuen Fachrichtungen „Daten und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“ erweitert.
Die vorhandenen Fachrichtungen „Systemintegration“ und Anwendungsentwicklung bleiben weiterhin bestehen.

Aus dem IT-Systemkaufmann wird der neue Ausbildungsberuf Kaufmann für IT-System-Management und der Informatikkaufmann wird durch den Kaufmann für Digitalisierungsmanagement ersetzt.

Alle Berufsausbildungsverhältnisse die nach dem 1. August 2020 starten, müssen nach den neuen Verordnungen durchgeführt werden.

Hinweis: wegen der besseren Lesbarkeit haben wir uns für eine einheitliche Schreibweise ohne die jeweilige Geschlechtervarianten entschieden.

Links:

Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker

Neue Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement

Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management

Präsentation zur Neuordnung der IT-Berufe der IHK Arnsberg

Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse können unter Anrechnung der bisherigen Ausbildungszeit gemäß der Vorgaben der neuen Ausbildungsordnung fortgeführt werden, sofern die Vertragsparteien dies vereinbaren und der Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat.

Gestreckte Abschlussprüfung

Das bisherige System mit einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung wird fortan durch eine sog. gestreckte Abschlussprüfung ersetzt.
Das bedeutet im Detail:

1. Teil der Prüfung (20% Gewichtung) – „Einrichtung eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Alle neuen IT-Berufe werden einheitlich in dieser Position geprüft werden.

2. Teil der Prüfung (80% Gewichtung)

  • Betriebliche Projektarbeit (50%)
  • berufsspezifische Aufgabe 2 x  (je 10%)
  • Wirtschaft und Soziales (10%)

Die Prüfungszeit für die Projektarbeit beträgt für alle neuen Ausbildungsberufe einschließlich der Dokumentation 40 Stunden (Anwendungsentwicklung 80 Stunden). Die Projektarbeit wird anschließend vom Prüfling präsentiert (max. 15 Minuten).